»Das Lebenswerk von Karl Kraus in den 37 Jahrgängen der Zeitschrift »Die Fackel« gilt heute als das klassische Beispiel einer kritisch-literarischen Begleitung der Zeitläufe, jener Zeitläufe, in denen sich das Unheil des 20. Jahrhunderts, Weltkriege und Faschismus, anbahnte. Bisher kaum berührt ist dabei, daß sich durch dieses Werk eine Auseinandersetzung mit rechtspolitischen, rechtsdogmatischen und prozessualen Strafrechtsproblemen als ununterbrochene Linie hindurchzieht. Merkel hat als rechtsphilosophisch und -theoretisch gebildeter Jurist, als Essayist und Journalist die doppelte Vorbildung, um diesen ›weißen Fleck‹ zwischen Literatur und Recht zu bearbeiten; er hat auch das zu diesem Thema und dem Gegenstand angemessene Engagement, um ein den Leser durch Klarheit der Linienführung, kritische Durchblicke und, natürlich, eine reflektierte und elegante Sprache fesselndes Werk zu schreiben. Den in mehreren Richtungen entfalteten Grundlegungen folgt ein Durchgang durch die von Karl Klaus behandelten strafrechtlichen Probleme und Deliktbereiche. Das geht vom Sittlichkeitsstrafrecht (in vielen Varianten) zum Wirtschafts- und Pressestrafrecht, zur Kindesmißhandlung und zum Strafverfahren. Hier entfaltet sich fast eine Chronik der Zeitgeschichte; viele Wertvorstellungen haben sich gewandelt, die menschlichen Grundkonstellationen (Gesellschaft, Polizei und Justiz) weit weniger.« (Gerhard Dilcher, »Neue Juristische Wochenschrift«)